AGB | Impressum | Kontakt
Gemeinnütziger Verein zu Förderung der Camillo Sitte Lehranstalt
Leberstr. 4c
1030 Wien
ZVR-Zahl 58 52 59 853
Obmann: Robert Weber
Ballpräsident: Stefan Spengler
Kontakt
Email: office@vienna-school-night.at
Hotline
+43 660 1650110
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Besucher der „Vienna School Night“ und regeln die Rechte und Pflichten der Besucher während ihres Aufenthalts. Diese Schulball-Veranstaltung unterliegt darüber hinaus den Bestimmungen des Veranstaltungsgesetzes des Landes Niederösterreich.
Kartenverkauf
Der Kartenverkauf erfolgt über einen auf der Webseite von vienna-school-night.at eingerichteten und betriebenen Onlineshop. Es handelt sich um virtuelle Karten! Der Versand der Karten erfolgt per E-Mail im PDF Format. Die Karten können vom Käufer/von der Käuferin entweder ausgedruckt werden oder am mobilen Endgerät beim Eingang präsentiert werden. Es erfolgt kein postaler Versand!
Weiterverkauf von Karten
Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Sollte ein nicht genehmigter Verkauf festgestellt werden, verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
Rücktrittsrecht des Kunden
Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung.
Konsumentenschutzrechtlicher Hinweis
In § 18 (1) Ziffer 10 des Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftsgesetzes sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden mit einem vorgegebenen fixen Termin ausdrücklich vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers ausgenommen.
Rücknahme gekaufter Eintrittskarten (Stornierung)
Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
Regelung bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt
Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen oder schlechter Witterung abgesagt werden. Die Rückgabe von Karten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten wird der Nettokartenpreis ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten vom Veranstalter erstattet. Es erfolgt keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Wir bitten darum, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
Ausschluss des Ersatzes von indirekten oder Folgeschäden
Der Veranstalter haftet ausschließlich für durch ihn verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet daher im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen, nicht für allenfalls aufgelaufene Spesen, wie insbesondere Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen.
Zutritt zu Veranstaltungen, Aufenthalt
Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets gestattet. Zutrittskarten berechtigen jeweils nur zur Benützung bzw. zum Besuch jener Einrichtungen bzw. Veranstaltungen, für die sie ausgestellt wurden; das Betreten abgesperrter Räume oder Flächen ist nur den hierzu berechtigten Personen gestattet. Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zutrittsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweiligen Hausordnung. Nach Passieren der Zutrittssperre sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zur Veranstaltung zu verwehren. Gründe hierfür können unter anderem sein, wenn (i) Kleidung des Besuchers nicht den Veranstaltungsvorgaben entspricht, (ii) gefährliche Gegenstände mitgeführt werden, (iii) mitgebrachte Getränke nicht freiwillig abgegeben werden, (iv) unerlaubte Ton- und oder Bildaufnahmegeräte mitgeführt werden, (v) das für die Veranstaltung bekanntgegebene Mindestalter vom Besucher nicht nachweislich erreicht wird; (vi) der Besucher alkoholisiert oder der Verdacht besteht, dass dieser unter Drogeneinfluss steht, (vii) der Besucher die Sicherheit der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet, in dem er zB andere Besucher beschimpft etc., oder (viii) der Besucher Leibes- und Taschenkontrollen durch den Sicherheitsdienst des Veranstalters verweigert. In all diesen Fällen hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.Jeder Missbrauch von Tickets hat deren Abnahme und Ungültigerklärung sowie den Verfall des hierfür erlegten Geldes und allenfalls gerichtliche Schritte zur Folge. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist jeder Verkauf oder das Verteilen von Tickets – außerhalb der Kassen – verboten; der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren und dgl. ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden.Rauchverbot besteht in den öffentlichen Bereichen der Veranstaltung außerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen und gilt auch für elektronische Zigaretten (sog. „E-Zigaretten“).
Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen
Professionelles Fotografieren sowie professionelle Film-, Video- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur mit einer schriftlichen auf Namen lautenden Bewilligung des Veranstalters gestattet.Die Besucher der Veranstaltungen willigen ausdrücklich und unwiderruflich in die Verwendung ihrer Bilder und ihrer Stimme ein, wenn davon im Zusammenhang mit der Veranstaltung Aufnahmen gemacht wurden. Diese Einwilligung erfolgt entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens und gilt insbesondere für von dem Veranstalter ausgewertete und auch für kommerzielle Zwecke verwertete Inhalte, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Veranstaltungsbesuchers nicht ungebührlich verletzt.
Jugendschutzregelung
Es gelten die Jugendschutz-Regelungen für Wien. Es liegt in der Verantwortung der Veranstaltungsbesucher, sich über die Regelungen der Jugendschutzgesetze in Kenntnis zu setzen.
Rauchverbot, sonstige Ge- und Verbote
Das Rauchverbot ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen sowie der Umstände in der Veranstaltungsstätte ausnahmslos einzuhalten.
Anweisungen
Bei Gefahr wird rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher zum Verlassen der Räume gegeben. Den diesbezüglichen Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals muss umgehend Folge geleistet werden. Auch allen sonstigen (Sicherheits-)Anweisungen von befugten Personen ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten, bei sonstigem Verweis aus der Veranstaltungsstätte.
Sicherheit
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern sowie den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verboten ist ferner: die Veranstaltung zu stören, politische Propaganda und Handlungen, rassistisch diskriminierende oder verfassungsfeindliche Parolen/ Embleme zu verwenden oder zu verbreiten; mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten; Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen.Alle Verkehrswege und Ausgänge müssen freigehalten und unversperrt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt bzw. in Verkehrswegen aufgestellt werden. Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer dürfen weder be- noch überstiegen werden. Fluchtwege dürfen nur benutzt werden, wenn zu einer Räumung aufgefordert wird.
Platzverweis
Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher haben keinen Zutritt bzw. können des Hauses verwiesen werden. Weiters kann willkürliche Nichtbeachtung von (Sicherheits-)Anweisungen, aggressives Verhalten, Ruhestörung, Störung des öffentlichen Anstandes sowie ein Verstoß gegen die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes zu einem Verweis aus der Veranstaltung führen.
Mitnahme von Speisen und Getränken
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist ausnahmslos untersagt, ausgenommen einer expliziten persönlichen Genehmigung oder einer allgemeinen Freigabe durch den Veranstalter.
Verbotene Gegenstände
Allen Veranstaltungsbesuchern, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen: Waffen jeder Art; Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können; Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches materielles Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Veranstalters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.